Unsere Brillenversicherung
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(Nur abschließbar nach Kauf einer neue Brille bei unseren Vertragspartnern im Fachhandel.)
Sinn und Zweck der Brillenversicherung Der eigentliche Sinn für den Augenoptiker diese Versicherung einzusetzen liegt in dem erweiterten Angebot seiner Service-Dienstleistungen und dem damit verbundenen Ziel, Bestandskunden an sich zu binden und nicht an den Wettbewerber zu verlieren bzw. neue Kunden zu gewinnen. Es gibt beispielsweise kaum einen der großen und namhaften Filialisten auf dem Markt, die auf dieses äußerst wirksame Marketinginstrument verzichten. Versicherte Personen Alle geschäftsfähig erwachsenen Personen sowie Minderjährige ab dem 7. Lebensjahr mit Erstwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Versicherte Sachen Komplette Brillen (auch Sonnenbrillen) oder auch nur einzelne Teile (Fassung, Glas, Gläser), deren Kaufdatum nicht länger als 4 Wochen zurückliegt. Versicherter ist der Brillenträger als Eigentümer. Versicherte Schäden Bruch, Beschädigung, Zerstörung, unsachgemäße Handhabung, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und räuberische Erpressung. Geltungsbereich Die Versicherung gilt weltweit. Dauer der Versicherung Die Versicherung gilt für die Dauer von 12 Monaten ab Übergabe der Brille an die versicherte Person. Sie endet unterjährig spätestens im Falle des Totalschadens oder aber nach dem zweiten ersatzpflichtigen Schaden. Selbstbeteiligung In jedem Schadensfall trägt die versicherte Person eine Selbstbeteiligung in Höhe von 40 %. Prämien
Bedingungen Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Brillen und Contactlinsen ( AVB BC 2009 ) Stand: 01.01.2010 |
