Unsere Hörgeräteversicherung
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Sinn und Zweck der Hörgeräteversicherung Der eigentliche Sinn für den Augenoptiker bzw. Hörakustiker diese Versicherung einzusetzen liegt in dem erweiterten Angebot seiner Service-Dienstleistungen und dem damit verbundenen Ziel Bestandskunden an sich zu binden und nicht an den Wettbewerber zu verlieren bzw. neue Kunden zu gewinnen. Es gibt beispielsweise kaum einen der großen und namhaften Filialisten auf dem Markt, die auf dieses äußerst wirksame Marketinginstrument verzichten. Versicherte Personen Alle geschäftsfähig erwachsene Personen sowie Minderjährige ab dem 14. Lebensjahr mit Erstwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Versicherbare Sachen Alle neuen Hörgeräte ( Hinter-dem-Ohr sowie Im-Ohr-Geräte ) nebst Zubehör inkl. Otoplastik sowie auch FM-Anlagen, deren Kaufdatum nicht länger als 3 Monate zurückliegt. Versicherte Schäden Bruch, Beschädigung, Zerstörung, unsachgemäße Handhabung, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und räuberische Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter, Transportmittelunfall, Wasser, Feuchtigkeit, Sturm, Hagel, Brand, Blitzschlag, Explosion und Elementargefahren. Auch das Risiko des Abhandenkommens mit Ausnahme von Vergessen und Liegenlassen ist mitversichert. Geltungsbereich Die Versicherung gilt weltweit. Dauer der Versicherung Die Versicherung gilt je nach vereinbarter Vertragslaufzeit 1, 2, 3 oder 4 Jahre. Sie endet spätestens im Falle des Totalschadens. Selbstbeteiligung In jedem Schadensfall trägt die versicherte Person eine Selbstbeteiligung in Höhe der Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, mindestens jedoch 35% des Schadenrechnungsbetrages. Prämien
Prämien für andere Vertragsformen: Anfrage Download PDF: Info-Flyer Hörgeräteversicherung Download PDF: Versicherungsantrag auf Abschluß einer Hörgeräteversicherung Bedingungen Allgemeine Bedingungen 2010 für die Versicherung von Hörhilfen (AVB Hörhilfe 2010) Stand: 01.04.2010 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
